Kirchgemeinde Bannewitz

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Musik für neue Töne

Kleine Konzertreihe in der Friedenskapelle Kleinnaundorf:

Orgelmusik zur Passionszeit mit Mathias Bertuleit, Dresden

Sonntag, 24. März 2024,

17.00 Uhr

in der geheizten Kapelle

Der Eintritt ist frei. Es wird eine Spende für die Unkosten des Konzertes und die Kirchenmusik der Kirchgemeinde
erbeten. Die Kapelle befindet sich auf der Saarstraße in Freital-Kleinnaundorf neben dem Friedhof.

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Lebendigen Adventskalender

In Bannewitz öffneten sich von Freitag bis Sonntag vor den Adventssonntagen an jedem Abend um 18 Uhr eine
Garten- oder Hoftür. Jede und jeder war willkommen. Gastgeber waren Familien und Einrichtungen des Dorfes und der Kirchgemeinde von Welschhufe bis Boderitz. Beteiligt waren die Feuerwehr, Gut Leben gGmbH, das Pflegeheim Florence, der Kindergarten Regenbogen und die Kleine Konditorei. Bei Tee und Glühwein kamen Nachbarinnen und Nachbarn zusammen, ins Gespräch und lernten sich kennen. Das Miteinander im Dorf wurde gestärkt und mit Liedern stimmten wir uns gemeinsam auf das Weihnachtsfest ein.

Eröffnet wurde der Lebendige Adventskalender mit dem Schwibbogenfest und der Abschluss war das Weihnachtliedersingen vor der Bannewitzer Kirche am 23. Dezember. Viele hatten Lust auf mehr und wollen auch 2024 als Besucher oder Gastgeber wieder dabei sein.

Allen Beteiligten sei herzlich gedankt, dass die Begegnungen liebevoll vorbereitet waren. So hatte jeder Abend einen eigenen Schwerpunkt.

Wolf-Jürgen Grabner

Kirchgeld

Wir freuen uns, dass die meisten von Ihnen im letzten Jahr wieder ihr Kirchgeld gezahlt haben. Dafür danken wir sehr herzlich!

Wir bitten Sie, Ihr Kirchgeld der Kirchgemeinde zukommen zu lassen. (Ihre Kirchgeldnummer können Sie im Pfarramt  erfragen.) Wenn Sie dies gleich tun, erspart uns das das aufwendige Verschicken der Kirchgeldbriefe.

Schätzen Sie sich bitte anhand der Tabelle selbst ein und überweisen Sie den entsprechenden Betrag bzw. bezahlen Sie diesen im Pfarramt. Maßgebend sind dabei alle Einnahmen (netto), die jemand hat (wie z.B. Gehalt, BaföG, Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld usw.).

Wollen Sie sich die über das Finanzamt gezahlte Kirchensteuer anrechnen lassen, können Sie dies auf Antrag hin tun. Dafür muss der komplette Steuerbescheid des letzten Jahres vorgelegt werden. Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass es sich beim Kirchgeld (der Ortskirchensteuer) steuerrechtlich um eine Kirchensteuer handelt. Daraus ergibt sich, dass für gezahltes Kirchgeld keine Spendenquittung ausgestellt wird. Das gezahlte Kirchgeld kann bei der Einkommenssteuererklärung
als Kirchensteuer und somit als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EstG) geltend gemacht
werden. Zum Nachweis der Zahlung dient gegenüber dem Finanzamt bei Bareinzahlung die Einzahlungsquittung, bei
Überweisung der Kontoauszug. (FS)

Kirchgeldtabelle